Eine Initiative europäischer Marken für ElektroHausgeräte

Es ist für ‚miE‘ nur schwer zu beurteilen, wer die Idee tatsächlich als erster hatte – Nivona oder Jura? Fast zeitgleich schlugen am Dienstag dieser Woche in der ‚miE‘-Redaktion nämlich unabhängig voneinander die Infos aus unserem Leserkreis auf, wonach diese beide Kaffeevollautomaten-Spezialisten zur Zeit anbieten, Ihnen die Auslieferung der verkauften Ware an den Kunden abzunehmen. Hintergrund dürfte u. a. sein: Derzeit ist der Online-Vertrieb für viele von Ihnen eine Art Rettungsanker – zugleich gelten aber die vertriebsvertragsspezifischen Einschränkungen für geschützte Produkte natürlich unverändert weiter. Dort, wo also keine separate E-Commerce-Vereinbarung abgeschlossen wurde wird es rechtlich schnell eng und auch Angebote über Drittportale bleiben prinzipiell untersagt!

„Lassen Sie Nivona direkt an Ihre Kunden liefern!“, regt deshalb der amtierende ‚mi‘-Leistungsspiegel-Gewinner im Segment Kaffeevollautomaten an. Zunächst gilt dieses Angebot nur für den Monat April. Das Prozedere ist dabei denkbar einfach: „Sie können bei Bestellung eines Kaffeevollautomaten über unser Partnerportal eine abweichende Lieferadresse angeben – und so zum Beispiel den bestellten Kaffeevollautomaten direkt von Nivona zu Ihrem Kunden schicken lassen. Alles Weitere geht natürlich wie gewohnt an Sie. So können Sie Ihre Kunden mit unseren Vollautomaten beliefern und haben hier keinen weiteren Aufwand. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an unseren Nivona-Innendienst oder Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter wenden. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Bleiben Sie gesund.“

In der entsprechenden Info von Jura wird etwas weiter ausgeholt, doch im Grunde geht es auch hier darum, trotz aller COVID-19-bedingten Kontaktverbote gemeinsam den Markt erfolgreich weiter zu bearbeiten: „Sehr geehrter Fachhandelspartner, in dieser schweren und außergewöhnlichen Zeit möchten wir alles daransetzen, Sie zu unterstützen und gemeinsam neue Wege zu gehen. Wir sind trotz der angespannten Situation lieferfähig und stehen im normalen Kontakt per Telefon und Mail gerne zur Verfügung. […] Nutzen auch Sie die Möglichkeit ihren Kunden zu zeigen, dass Sie auch ohne direkten Kundenkontakt erreichbar sind und die Produkte von JURA weiter anbieten können. Es gibt Kommunikationskanäle wie Telefon oder E-Mail, über welche Sie Kontakt zur Ihren Kunden halten können. Ganz nach dem Motto ‚Neue Umstände erfordern neue Maßnahmen‘ möchten wir Sie beim Verkauf unterstützen. […] Unsere Unterstützung für Sie: Ihr Kunde erhält die Ware direkt von JURA, versandkostenfrei* zugestellt (*Diesen speziellen direkten Lieferservice können wir ausschließlich für vertriebsgebundene Waren anbieten.  Ausgenommen sind Pflegeprodukte und einzelne Kaffee-Packungen). Sie bekommen für diese Bestellungen bei uns einen Sonderrabatt von 3 % auf den Fachhandelspreis, ausgenommen Aktionsware (Aktion gültig ausschließlich für Direktversand-Aufträge für die Dauer der verordneten Geschäftsschließungszeit). Neues Sendungs-Verfolgungs-System, damit Sie immer sehen, wo sich die Ware befindet, bzw. eine Bestätigung über Empfang der Ware erhalten.“

Als Fazit halten wir fest: Nivona und Jura treten, unabhängig voneinander, mit ihren Initiativen den Beweis an: Auch in der aktuellen Ausnahmesituation kann man sich auf die Partner, die im ‚markt intern‘-Leistungsspiegel ‚Kaffeevollautomaten‘ seit Jahren die Ränge eins und zwei untereinander ausmachen, wirklich verlassen. Das heutige ‚miE‘-Lob müssen sie sich zwar teilen, doch auch das werden sie sicher ‚verkraften‘. Gerade weil wir in dieser Ausgabe einem anderen Hersteller leider aufzeigen müssen, wie es nicht geht, bestätigen diese zwei Unternehmen umso deutlicher, was eine echte Partnerschaft auszeichnet, und zwar nicht nur in guten, sondern gerade auch in schlechten Zeiten.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.de.jura.com/de und www.nivona.com.